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   BVerwG, 07.04.2020 - 20 F 2.19   

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BVerwG, 07.04.2020 - 20 F 2.19 (https://dejure.org/2020,10122)
BVerwG, Entscheidung vom 07.04.2020 - 20 F 2.19 (https://dejure.org/2020,10122)
BVerwG, Entscheidung vom 07. April 2020 - 20 F 2.19 (https://dejure.org/2020,10122)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 909
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 16.03.2016 - 6 C 65.14

    Abgeordneter; Amtsausstattung; Aufwandsentschädigung; Auskunftsanspruch;

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2020 - 20 F 2.19
    Staatlichen Stellen ist es verwehrt, über den Informationswert bestimmter Gegebenheiten mit zu entscheiden, um auf diese Weise auf den Publikationsinhalt Einfluss zu nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2016 - 6 C 65.14 - BVerwGE 154, 222 Rn. 19 m.w.N.).

    Der Presse kommt unter der Geltung des Grundgesetzes eine für die repräsentative Demokratie unerlässliche Kontroll- und Vermittlungsfunktion zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. September 2015 - 1 BvR 857/15 - NJW 2015, 3708 Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 16. März 2016 - 6 C 65.14 - BVerwGE 154, 222 Rn. 17).

  • BVerwG, 20.12.2018 - 20 F 5.18

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Durchführung eines

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2020 - 20 F 2.19
    b) Die für die Zulässigkeit des Antrags nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO erforderliche Entscheidungserheblichkeit der begehrten Auskünfte für das Hauptsacheverfahren liegt vor (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. September 2017 - 20 F 11.16 - juris Rn. 7 und vom 20. Dezember 2018 - 20 F 5.18 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 75 Rn. 12).

    Dass ein vorangehender Beweisbeschluss fehlt, ist vorliegend jedoch unschädlich, weil mit dem Vorlagebeschluss die nach Auffassung des Hauptsachegerichts bestehende Entscheidungserheblichkeit festgestellt worden ist und dessen Begründung den Anforderungen genügt (BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - 20 F 5.18 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 75 Rn. 13 f.).

  • BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 857/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde auf Zusendung einer Urteilskopie an einen

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2020 - 20 F 2.19
    Der Presse kommt unter der Geltung des Grundgesetzes eine für die repräsentative Demokratie unerlässliche Kontroll- und Vermittlungsfunktion zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. September 2015 - 1 BvR 857/15 - NJW 2015, 3708 Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 16. März 2016 - 6 C 65.14 - BVerwGE 154, 222 Rn. 17).
  • BVerwG, 24.10.2018 - 20 F 15.16

    Aufgaben einer Sicherheitsbehörde; Darlegung; Datenbank; Ermittlungsmethoden;

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2020 - 20 F 2.19
    Einer eigenständigen Kostenentscheidung bedarf es im Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO nicht, weil es sich im Verhältnis zum Hauptsacheverfahren um einen unselbstständigen Zwischenstreit handelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 20 F 15.16 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 74 Rn. 45 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2020 - 20 F 2.19
    Die Presse muss nach publizistischen Kriterien selbst entscheiden dürfen, was sie des öffentlichen Interesses für Wert hält und was nicht (vgl. BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 653/96 - BVerfGE 101, 361 ).
  • BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10

    "W-Besoldung der Professoren"

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2020 - 20 F 2.19
    Da die Sperrerklärung als Prozesserklärung auf die Prozesslage abgestimmt sein muss, in der sie abgegeben wird, genügt es grundsätzlich nicht auf die in der Hauptsache aus Sicht der Beklagten einem materiellen Informationsanspruch entgegenstehenden Gründe zu verweisen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Februar 2008 - 20 F 2.07 - BVerwGE 130, 263 Rn. 19 und vom 17. März 2020 - 20 F 3.18 - Rn. 20).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot;

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2020 - 20 F 2.19
    Ebenso ist die Ergänzung von Ermessenserwägungen bei § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO wie sonst nach allgemeinem Verwaltungsverfahrensrecht möglich, wenn die neuen Gründe schon bei Erlass des Verwaltungsaktes vorlagen, dieser nicht in seinem Wesen verändert und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Juni 2013 - 8 C 46.12 - BVerwGE 147, 81 Rn. 32 und vom 11. November 2015 - 6 C 58.14 - BVerwGE 153, 192 Rn. 61).
  • BVerwG, 21.02.2008 - 20 F 2.07

    Verwaltungsstreit wegen Zugang zu Umweltinformationen;

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2020 - 20 F 2.19
    Da die Sperrerklärung als Prozesserklärung auf die Prozesslage abgestimmt sein muss, in der sie abgegeben wird, genügt es grundsätzlich nicht auf die in der Hauptsache aus Sicht der Beklagten einem materiellen Informationsanspruch entgegenstehenden Gründe zu verweisen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Februar 2008 - 20 F 2.07 - BVerwGE 130, 263 Rn. 19 und vom 17. März 2020 - 20 F 3.18 - Rn. 20).
  • BVerwG, 14.08.2003 - 20 F 1.03

    In-camera"-Verfahren; Reichweite des § 99 Abs. 2 VwGO; Offenlegung von Betriebs-

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2020 - 20 F 2.19
    Da über die prozessuale Pflicht einer Behörde zur Auskunftserteilung oder Aktenvorlage gegenüber einem Gericht gestritten wird, sind nur Anträge auf Überprüfung einer Verweigerung (Sperrerklärung) nach § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO oder Anträge Beigeladener auf Auskunfts- oder Aktenverweigerung im Falle einer Offenlegungserklärung analog § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO möglich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. August 2003 - 20 F 1.03 - BVerwGE 118, 350 ).
  • BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09

    Nutzung von Archivunterlagen; Journalist; wissenschaftliches Interesse;

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2020 - 20 F 2.19
    Es kommt also nicht in Betracht, allein die Zuordnung von Verwaltungsvorgängen zu einer Regierungs- oder Sicherheitsbehörde unabhängig von der Schutzbedürftigkeit ihres Inhalts als Grund für eine Auskunftsverweigerung zu nehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. April 2010 - 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85

    Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der

  • BVerwG, 20.09.2019 - 20 F 12.17

    Rechtsstreit um die Nutzung von Archivgut des Bundesnachrichtendienstes zur

  • BVerwG, 08.03.2019 - 20 F 8.17

    Zur Darlegung der Entscheidungserheblichkeit geheimhaltungsbedürftiger Akten

  • BVerwG, 11.11.2015 - 6 C 58.14

    Eisenbahninfrastrukturunternehmen; Betreiber der Schienenwege;

  • BVerwG, 17.03.2020 - 20 F 3.18

    Ausschluss von der Ausübung des Richteramts; Besorgnis der Befangenheit;

  • BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 24.08

    Verweigerung der Aktenvorlage (Sperrerklärung) bei Geheimhaltungsbedarf als

  • BVerwG, 18.09.2019 - 20 F 4.18

    Nutzung von Archivgut des Bundesnachrichtendienstes; Rechtswidrigkeit einer

  • BVerwG, 16.04.2019 - 20 F 18.17

    Auskunftserteilung einer Person über die zu seiner Person gespeicherten

  • BVerwG, 28.06.2017 - 20 F 12.16

    Klage gegen eine atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen

  • BVerwG, 21.01.2019 - 20 F 9.17

    Auskunftbegehren über die beim Landesamt für Verfassungsschutz zur Person

  • BVerwG, 12.09.2017 - 20 F 11.16
  • BVerwG, 26.08.2020 - 20 F 6.19

    Sperrerklärung mit Ermessensfehlern

    aaa) Die Ermächtigung der obersten Aufsichtsbehörde zur Ermessensentscheidung besteht nach dem eindeutigen Wortlaut des § 99 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 VwGO selbst dann, wenn der Inhalt der Schriftstücke oder der Auskunft geheimhaltungsbedürftig im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 VwGO ist, mithin auch, wenn der Vorgang nach den fachgesetzlichen Vorgaben geheim gehalten werden müsste (BVerwG, Beschlüsse vom 5. Februar 2009 - 20 F 24.08 - juris Rn. 8, vom 18. April 2012 - 20 F 7.11 - NVwZ 2012, 1488 Rn. 14 und vom 7. April 2020 - 20 F 2.19 - juris Rn. 31).

    Ermessenserwägungen zu der Frage, ob die Unterlagen bei Abwägung der Geheimhaltungsgründe und des Gebots effektiven Rechtsschutzes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. April 2020 - 20 F 2.19 - juris Rn. 30 und 36) gleichwohl ganz oder teilweise vorzulegen sind, finden sich nicht.

    Da sich in der Sperrerklärung nicht ansatzweise Ermessenserwägungen finden, können die Ausführungen im Widerspruchsbescheid und in den Schriftsätzen auch nicht ergänzend herangezogen werden (BVerwG, Beschluss vom 7. April 2020 - 20 F 2.19 - juris Rn. 27).

    Der Verweigerungsgrund ist eng auszulegen, der Nachteil muss von erheblichem Gewicht sein (BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juni 2017 - 20 F 12.16 - juris Rn. 10 ff. und vom 7. April 2020 - 20 F 2.19 - juris Rn. 29).

    Allein die Zuordnung von Verwaltungsvorgängen zu einer Regierungs- oder Sicherheitsbehörde unabhängig von der konkreten Schutzbedürftigkeit ihres Inhalts trägt eine Auskunftsverweigerung nicht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. April 2010 - 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 21 m.w.N. und vom 7. April 2020 - 20 F 2.19 - juris Rn. 29).

    Einer eigenständigen Kostenentscheidung bedarf es im Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO nicht, weil es sich im Verhältnis zum Hauptsacheverfahren um einen unselbstständigen Zwischenstreit handelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. April 2020 - 20 F 2.19 - juris Rn. 37 m.w.N.).

  • BVerwG, 08.02.2024 - 20 F 1.23
    Dabei ist eine nachträgliche Ergänzung von Ermessenserwägungen wie auch sonst nach allgemeinem Verwaltungsverfahrensrecht möglich, wenn die neuen Gründe schon bei Erlass des Verwaltungsaktes vorlagen, dieser nicht in seinem Wesen verändert und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. April 2020 - 20 F 2.19 - NVwZ-RR 2020, 909 Rn. 27).
  • BVerwG, 24.01.2024 - 20 F 9.23
    Dementsprechend steht ihr selbst in den Fällen ein Ermessen zu, in denen das Fachgesetz es der jeweiligen Fachbehörde nicht einräumt (BVerwG, Beschluss vom 7. April 2020 - 20 F 2.19 - NVwZ-RR 2020, 909 Rn. 31) oder Versagungsgründe nach § 99 Abs. 1 Satz 3 VwGO vorliegen.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2020 - 14 S 2485/20
    Bei der Ermessensentscheidung muss die Aufsichtsbehörde dem Zweck der Regelung entsprechend eine einzelfallbezogene Abwägung zwischen der dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes entsprechenden Offenlegung und den für eine Geheimhaltung sprechenden Gemeinwohlgründen oder Drittinteressen vornehmen (BVerwG, Beschl. v. 07.04.2020 - 20 F 2.19 - NVwZ-RR 2020, 909).

    Da die Sperrerklärung als Prozesserklärung auf die Prozesslage abgestimmt sein muss, in der sie abgegeben wird, genügt es grundsätzlich nicht, auf die in der Hauptsache aus Sicht eines Beteiligten einem materiellen Informationsanspruch entgegenstehenden Gründe zu verweisen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.04.2020, a.a.O., m.w.N.).

    Unbegründet ist auch der weitere der Einwand der Beigeladenen zu 1, der Beigeladene zu 2 habe es mit seinen zum Urheberrecht auf eine Betrachtung einzelner Aktenseiten verzichtenden, insoweit zusammenschauenden Ausführungen unterlassen, die gebotene einzelfallbezogene Abwägung zwischen der dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes entsprechenden Offenlegung und den für eine Geheimhaltung sprechenden Gemeinwohlgründen oder Drittinteressen vorzunehmen (vgl. erneut BVerwG, Beschl. v. 07.04.2020, a.a.O.).

  • BVerwG, 01.03.2024 - 20 F 14.23

    Formale Anforderungen an die Sperrerklärung

    Für die Zurückhaltung von im Sicherheitsüberprüfungsverfahren angefallenen Akten im Verwaltungsprozess ist allein maßgeblich, in welchem Umfang im jeweiligen Einzelfall zum Zeitpunkt der Abgabe der Sperrerklärung ein materieller Geheimhaltungsgrund nach § 99 Abs. 1 Satz 3 VwGO besteht (BVerwG, Beschlüsse vom 19. April 2010 âEURŒ- 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 23 und vom 7. April 2020 - 20 F 2.19 - NVwZ-RR 2020, 909 Rn. 29).
  • BVerwG, 08.02.2024 - 20 F 28.22
    Dabei ist eine nachträgliche Ergänzung von Ermessenserwägungen wie auch sonst nach allgemeinem Verwaltungsverfahrensrecht möglich, wenn die neuen Gründe schon bei Erlass des Verwaltungsaktes vorlagen, dieser nicht in seinem Wesen verändert und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. April 2020 - 20 F 2.19 - NVwZ-RR 2020, 909 Rn. 27).
  • BVerwG, 03.12.2020 - 6 A 3.20

    Postmortaler Informantenschutz beim presserechtlichen Auskunftsanspruch; Vorlage

    Die dem Hauptsacheverfahren dienende Funktion des Zwischenverfahrens nach § 99 Abs. 2 VwGO spricht aus systematischen und teleologischen Gründen bei Auskunfts- und archivrechtlichen Nutzungsklagen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass die von der Behörde für die Antragsablehnung und Klageabweisung vorgebrachten Gründe zugleich auch die Verweigerung der Aktenvorlage im Prozess stützen sollen, für ein akzessorisches Verhältnis von Fach- und Prozessrecht und gegen die Annahme autonomer Maßstäbe in § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO (anders BVerwG, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 20 F 2.19 [ECLI:DE:BVerwG:2020:070420B20F2.19.0] - Rn. 31 und vom 5. Februar 2009 - 20 F 24.08 - Rn. 8; vgl. aber BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 2007 - 20 F 1.06 - BVerwGE 127, 282 Rn. 10 f. - Einwirken des unionsrechtlich geprägten Fachrechts auf § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO).
  • BVerwG, 03.12.2020 - 6 A 14.19

    Postmortaler Informantenschutz beim archivrechtlichen Nutzungsanspruch; Vorlage

    Die dem Hauptsacheverfahren dienende Funktion des Zwischenverfahrens nach § 99 Abs. 2 VwGO spricht aus systematischen und teleologischen Gründen bei Auskunfts- und archivrechtlichen Nutzungsklagen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass die von der Behörde für die Antragsablehnung und Klageabweisung vorgebrachten Gründe zugleich auch die Verweigerung der Aktenvorlage gegenüber dem Gericht als Beweismittel im Prozess stützen sollen, für ein akzessorisches Verhältnis von Fach- und Prozessrecht und gegen die Annahme autonomer Maßstäbe in § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO (anders BVerwG, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 20 F 2.19 [ECLI:DE:BVerwG:2020:070420B20F2.19.0] - Rn. 31 und vom 5. Februar 2009 - 20 F 24.08 - Rn. 8; vgl. aber BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 2007 - 20 F 1.06 - BVerwGE 127, 282 Rn. 10 f. - Einwirken des unionsrechtlich geprägten Fachrechts auf § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO).
  • BVerwG, 28.06.2023 - 20 F 2.23

    Auskunftsanspruch über die bei der Verfassungsschutzbehörde des Landes

    Dabei ist eine nachträgliche Ergänzung von Ermessenserwägungen wie auch sonst nach allgemeinem Verwaltungsverfahrensrecht möglich, wenn die neuen Gründe schon bei Erlass des Verwaltungsaktes vorlagen, dieser nicht in seinem Wesen verändert und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. April 2020 - 20 F 2.19 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 89 Rn. 27).

    Eine Zustimmung liegt nicht vor." Auch diesen Ausführungen sind - ungeachtet der Frage, ob der Beklagte die Relevanz der Einstufung von Akten als VS-Sache im Verfahren nach § 99 VwGO richtig erkannt hat (dazu BVerwG, Beschluss vom 7. April 2020 - 20 F 2.19 - juris Rn. 29) - keine Ermessenserwägungen zu entnehmen.

  • BVerwG, 12.10.2023 - 20 F 16.22
    Das Oberverwaltungsgericht geht mit Recht davon aus, dass ausdrückliche Anträge auf Feststellung der Rechtmäßigkeit der Sperrerklärung in einem Zwischenverfahren nach § 99 VwGO unstatthaft sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. April 2020 - 20 F 2.19 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 89 Rn. 21).

    Dementsprechend steht ihr selbst in den Fällen ein Ermessen zu, in denen das Fachgesetz es der Fachbehörde nicht einräumt (BVerwG, Beschluss vom 7. April 2020 - 20 F 2.19 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 89 Rn. 31 m. w. N.).

  • BVerwG, 05.10.2020 - 20 F 7.20

    Ergänzung von Ermessenserwägungen bei Sperrerklärung

  • BVerwG, 31.01.2024 - 20 F 5.23
  • BVerwG, 24.01.2020 - 10 B 17.19

    Inhaltliche Anforderungen an einen Informationsantrag eines Journalisten bzgl.

  • BVerwG, 06.02.2024 - 20 F 23.22
  • BVerwG, 31.01.2024 - 20 F 14.22
  • BVerwG, 05.02.2024 - 20 F 3.23
  • BVerwG, 19.04.2021 - 20 F 9.20

    Anforderungen an eine Sperrerklärung; unbegründete Beschwerde

  • BVerwG, 19.05.2023 - 20 F 4.23

    Formellrechtlich- und ermessensfehlerhafte Sperrerklärung

  • BVerwG, 16.08.2023 - 20 F 7.23
  • BVerwG, 05.04.2023 - 20 F 17.22

    Auskunftsanspruch eines Betroffenen über die zu seiner Person bei einer

  • BVerwG, 28.09.2020 - 20 F 3.20

    Erfolglose Beschwerde gegen OVG-Beschluss

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